Höchster Handlungsbedarf ist für die Kostenüberwälzung bei strafrechtlichen Inanspruchnahmen von Betrieben und der Geschäftsführern gegeben.
Eine österreichische, für Beschuldigte besonders unangenehme Eigenheit, dass auch im Falle einer Verfahrenseinstellung oder eines Freispruches die Kosten des vertretenden bzw. verteidigenden Rechtsanwaltes selbst zu tragen sind, lassen ein individuell konzipierte Versicherungsdeckung fast schon als zwingend geboten erscheinen. Unternehmen schließen täglich Verträge, die wegen der breiter werdenden Haftungsgrundlagen, vor allem Konsumenten begünstigend, immer öfter zu streitigen Auseinandersetzungen führen. Gleichzeitig steigen die Kosten für die rechtliche Betreuung durch Rechtsanwälte, Anwaltshonorare, Gebühren für Sachverständige und Gerichte seit Jahren.
Betriebsrechtsschutzversicherungen "von der Stange" entsprechen nur selten den unterschiedlichen Anforderungen eines Unternehmens. Häufig auftretende Schäden eignen sich nicht für eine Versicherungslösung und führen nur zur Kündigung derartiger Versicherungen im Schadensfall durch das Versicherungsunternehmen. Warum? Weil die (Schadens-)Zahlungen schon früh die einbezahlten Prämien übersteigen und der Versicherer dann nicht mehr bereit sein wird, den Vertrag aufrecht zu erhalten. Die Möglichkeit nach einer solchen Kündigung "durch den Versicherer" einen anderen Anbieter zu finden, ist dann zunehmend schwierig bis erfolglos. Es gilt daher eine sorgfältige Analyse der Betriebsspezifika vorzunehmen, welche als Ergebnis ein tragfähiges und dauerhaftes Konzept als Versicherungsansatz bringt.
Nicht alle rechtlichen Problemstellungen sind durch Rechtsschutzversicherungen abdeckbar. Es liegt daher im Interesse des Kunden eine Kombination mit ergänzenden Assistance-Leistungen vorzunehmen. Beispiele für solche Leistungen sind
Know-How und Partner dafür sind bei EINSTEIN in großem Umfang und Zahl vorhanden.